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Motorbezogene Versicherungssteuer: Aktuelle Änderungen

15. septembrie 2020
Kind im Auto

Was ist die motorbezogene Versicherungssteuer?

Für Fahrzeuge muss in Österreich bei Zulassung zwingend eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Zudem gibt es mehrere Abgaben, die den Autofahrer direkt treffen: Zunächst wäre da die Normverbrauchsabgabe (NoVa), der die Anschaffung eines Kfz unterliegt. Mit der Mineralölsteuer (MöSt) wird der Betrieb besteuert und die motorbezogene Versicherungssteuer entsteht mit der Anmeldung bei einer österreichischen Zulassungsstelle. Sie wird unabhängig davon, wie viel man fährt, gemeinsam mit der Haftpflichtprämie eingehoben. Diese Abgabe betrifft alle Österreicher, die einen Pkw, ein Motorrad oder ein anderes Kfz mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 Tonnen zugelassen haben. Reine Elektrofahrzeuge sind von der motorbezogenen Versicherungssteuer befreit.

 

Wie wird die motorbezogene Versicherungssteuer berechnet?

Für Kraftfahrzeuge bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht, die bis zum 30. September 2020 erstmalig zugelassen wurden, ist die Leistung (kW) des Verbrennungsmotors ausschlaggebend für die Berechnung der motorbezogenen Steuer. Folgende Grenzwerte sind zu beachten (Steuersätze gelten immer pro kW):

 

  • > € 0,- für die ersten 24 kW
  • > € 0,62 für die weiteren 66 kW
  • > € 0,66 für die weiteren 20 kW
  • > € 0,75 für die restlichen kW

 

Diese Beträge gelten pro Monat. Weiters kommen Unterjährigkeitszuschläge bei monatlicher (10 %), vierteljährlicher (8 %) oder halbjährlicher (6 %) Zahlungsweise hinzu. Daher ist eine jährliche Zahlweise hier die günstigste Variante.

Sie fahren ein Motorrad? In diesem Fall wird die motorbezogene Versicherungssteuer dem Hubraum entsprechend berechnet.

 

Was sind aktuelle Änderungen bei der Berechnung der motorbezogenen Steuer?

Vorab gilt es anzumerken, dass es sowohl für die alte als auch für die neue Berechnungsmethode Mindeststeuersätze gibt. Ab 1. Oktober 2020 gilt eine neue Methode für die Berechnung der motorbezogenen Versicherungssteuerfür neu zugelassene Kraftfahrzeuge. Wenn Ihr Fahrzeug also davor zugelassen wurde, ändert sich für Sie nichts – nur, wenn Sie sich ein neues Kfz anschaffen. Da zahlt es sich nun aus, schon beim Kauf auf niedrige CO2-Emissionen des Fahrzeugs zu achten. Die Steuer richtet sich nämlich bei Pkw und Kombis gemäß der neuen Berechnung zusätzlich zu der Leistung (kW) – bzw. beim Motorrad zum Hubraum – nach den CO2-Emissionen. Damit sind für diese auch neue Grenzwerte zu beachten (Steuersätze gelten immer pro kW bzw. CO2 g/km):

 

  • > € 0,- für die ersten 65 kW
  • > € 0,72 für die restlichen kW
  • > € 0,- für die ersten 115 CO2 g/km
  • > € 0,72 für die restlichen CO2 g/km

 

Auch hier gelten die Beträge pro Monat. Die Unterjährigkeitszuschläge fallen mit der neuen Berechnungsmethode aber weg.

 

Wie halte ich die motorbezogene Versicherungssteuer möglichst niedrig?

Ab 1. Oktober 2020 sollten Sie bei der Anschaffung eines Kfz eindeutig auf niedrige CO2-Emissionen achten. Nicht nur die NoVa, sondern auch die Erhaltung wird für Fahrzeuge mit hohem CO2-Ausstoß nämlich teurer werden. Und ab 1. Jänner 2021 wird es eine jährliche Verschärfung der motorbezogenen Versicherungssteuer bei Neuzulassungen geben. Die jährliche Erhöhung der Steuersätze geschieht jeweils am 1. Jänner. Wenn Sie beispielsweise einen Pkw im Oktober 2021 anmelden, gelten andere Steuersätze als noch im Oktober 2020. Es zahlt sich für Sie also auf jeden Fall aus, dies beim Fahrzeugkauf im Kopf zu behalten – und ganz nebenbei tun Sie so auch der Umwelt etwas Gutes.

 

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